Vertragsbedingungen Maklernetzwerk

  1. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. 20 % USt.
  2. Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mittels eingeschriebenen Briefes zum Monatsletzten zu kündigen.
  3. Die Abrechnung der bezogenen Leistungen erfolgt zu Monatsbeginn für das laufende Monat.
  4. Der Bankeinzug erfolgt am 8. des Monats der Rechnungslegung vom Konto des Vertragspartners. Falls sich der Vertragspartner für die Zahlungsart der Überweisung entschieden hat, muss der Betrag bis spätestens 8. des Monats der Rechnungslegung auf dem Konto der TRISTAR Immobilien Consulting GmbH eingehen.
  5. Bei Zahlungsverzug oder Ablehnung des Bankeinzugs behält sich die TRISTAR Immobilien Consulting GmbH das Recht vor, die Zugänge zu den gebuchten Paketleistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnungen zu sperren. Zusätzlich fallen hier die banküblichen Verzugszinsen an.
  6. Die Kosten im Falle einer Ablehnung des Bankeinzugs trägt zur Gänze der Vertragspartner.
  7. Preisanpassungen erfolgen aufgrund der Preisänderungen der von der TRISTAR Immobilien Consulting GmbH gebuchten Immobilienplattformen und Lieferantenverträge, zum jeweils nächsten Abrechnungsstichtag.
  8. Der Vertragspartner darf die Marke TRISTAR im Geschäftsverkehr verwenden. Es steht jedem Vertragspartner frei, ob er die Marke TRISTAR verwendet oder nicht. Bei der Objektpräsentation im Internet über das gebuchte Paket ist die Marke TRISTAR zwingend zu verwenden.
  9. Bei Verstößen des Vertragspartners gegen die aktuelle Immobilienmaklerverordnung oder das aktuell gültige Maklergesetz behält sich die TRISTAR Immobilien Consulting GmbH das Recht vor, den Vertragspartner mit sofortiger Wirkung aus dem Netzwerk auszuschließen und den Vertrag zu beenden.
  10. Die Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) zu den in den Paketen enthaltenen Leistungen werden dem Vertragspartner von der TRISTAR Immobilien Consulting GmbH per E-Mail zugesandt.
  11. Die Bezahlung von Leistungen, die der Vertragspartner direkt bei den Lieferanten der TRISTAR  Immobilien Consulting GmbH bezieht, obliegt dem Vertragspartner selbst.
  12. Die TRISTAR Immobilien Consulting GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Vertragspartner durch Ausfälle oder Störungen der gebuchten Paketleistungen der einzelnen Lieferanten entstehen.
  13. Voraussetzung für die korrekte Funktion der angeführten Leistungen ist die vollständige Eingabe der Objekt- und Personendaten in die Maklersoftware. Diese Daten werden ausschließlich für die vereinbarten Zwecke (in den angeführten Leistungspaketen) sowie für eventuelle, zukünftige, zusätzliche vereinbarte Leistungen genutzt. Die darüber hinausgehende Verwendung der Daten wird der TRISTAR Immobilien Consulting GmbH hiermit untersagt.
  14. Die Objekt- und Personendaten bleiben Eigentum des Vertragspartners und werden diesem auf dessen Wunsch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses als Datenexport aus der Maklersoftware zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Export trägt der Vertragspartner.
  15. Bei Umstieg des Vertragspartners vom TRISTAR Provisionspaket auf ein 100%-Paket erfolgt die Abrechnung der Objekte bei erfolgreicher Vermittlung laut Datum des erstmaligen Vermittlungsauftrages oder Datum der Eingabe in die Makler-Software.
  16. Mitteilungen und Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.

    Sie finden unsere Vertragsbedingungen auch als PDF zum Herunterladen.